Jagdpraktisches Jahr
Die Zulassung zur Jägerprüfung wird in Brandenburg nur erteilt wenn, neben der Teilnahme an den notwendigen schulischen Unterrichtsstunden, durch den Antragsteller die Teilnahme an einer jagdpraktischen Ausbildung nachgewiesen wird.
Diese Ausbildung kann durch eine mindestens einjährige jagdpraktische Arbeit mit einem pachtfähigen und erfahrenen Jäger nachgewiesen werden. In dieser Zeit soll dem angehenden Jungjäger den Ablauf der Jagd, die damit verbundenen Tätigkeiten sowie die Veränderungen der Flora und Fauna im Revier über alle vier Jahreszeiten erfahren.
Die genannte jagdpraktische Ausbildung kann alternativ auch durch einen 40-stündigen jagdpraktischen Ausbildungskurs ersetzt werden. Ein solcher jagdpraktischer Kurs läuft parallel zu unseren Jagdkursen und kann bequem zum entsprechenden Kurs gegen eine Gebühr von 200,- € gebucht werden. Bei der Vermittlung entsprechender Mentoren, zum Erwerb weiterer praktischer Fähigkeiten, unterstützen wir natürlich unsere Teilnehmer, insbesondere, wenn sie bisher kaum Berührungspunkte mit der Jagd hatten. Wir erarbeiten für jeden Einzelfall eine entsprechende Lösung zum Erwerb der diesbezüglichen Prüfungszulassung.