Jägerprüfung

Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung, mit deren Durchführung der Landesjagdverband Brandenburg beliehen wurde. Die Brandenburgische Jägerprüfungsordnung-JPO vom 28. Februar 2007 bildet ausschließlich die Grundlage für deren Durchführung. Die Hauptbestandteile der Jägerprüfung sind vereinfacht dargestellt:

1. Die Schriftliche Prüfung

Hier sind jeweils 15 Fragen aus den 6 Sachgebieten zu beantworten. Ca. 80 % davon in Form von „Multiple Choice“ und bei ca. 20 % der Fragen ist die Antwort jeweils auszuformulieren.

Die Fragen und Antworten sind nachzulesen auf der Webseite des Landesjagdverbandes Brandenburg. Dort kann auch ein Onlinetest zur Prüfungsvorbereitung genutzt werden.

2. Mündlich-praktische Prüfung

Geprüft wird in allen 6 Sachgebieten jeweils in Gruppen zu 2–4 Teilnehmern. Jeder Teilnehmer hat je Sachgebiet ca. 15 min Zeit, um die gestellten Fragen im Rahmen eines Prüfungsgespräches zu beantworten bzw. bestimmte Handhabungen vorzuführen.

 3. Schießprüfung

Es sind die Schießfertigkeiten in den folgenden drei Disziplinen nachzuweisen:

  • 5 Schuss auf die DJV-Rehbockscheibe Nr. 1 :
    Es sind mindestens 24 von 50 möglichen Punkten zu erzielen.
  • 5 Schuss auf die DJV-Überläuferscheibe Nr. 5:
    Es sind mindestens 3 Treffer in der Trefferzone der Ringe 5 bis 10 zu erzielen.
  • Von 10 geworfenen Tontauben sind mindestens 4 zu treffen. Dabei sind jeweils Doppelschüsse erlaubt.