Jagdpraktisches Jahr

Die Zulassung zur Jägerprüfung wird in Brandenburg nur erteilt wenn, neben der Teilnahme an den notwendigen schulischen Unterrichtsstunden, durch den Antragsteller die Teilnahme an einer jagdpraktischen Ausbildung nachgewiesen wird.

Diese Ausbildung kann durch eine mindestens einjährige jagdpraktische Arbeit mit einem pachtfähigen, erfahrenen Jäger nachgewiesen werden. In dieser Zeit soll der Lehrgangsteilnehmer den Ablauf der Jagd, die Tätigkeiten der Jäger und die Veränderungen in Flora und Fauna im Revier über alle vier Jahreszeiten erfahren.
Diese jagdpraktische Ausbildung kann alternativ auch durch einen 40-stündigen jagdpraktischen Ausbildungskurs ersetzt werden. Ein solcher jagdpraktische Kurs läuft parallel zur Jagdscheinausbildung und ist bei uns in den Kursgebühren inkludiert. Wir erarbeiten für jeden Einzelfall eine entsprechende Lösungen zum Erwerb der diesbezüglichen Prüfungszulassung.
Bei der Vermittlung entsprechender Mentoren, zum Erwerb weiterer praktischer Fähigkeiten, unterstützen wir natürlich unsere Teilnehmer, insbesondere, wenn sie bisher kaum Berührungspunkte mit der Jagd hatten.