Satzung

§1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann “Jagdschule Oberhavel“ Verein zur Förderung der Jagdausbildung und jagdlichen Weiterbildung e.V.

Er hat seinen Sitz in Oranienburg. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr, beginnend am 1. Januar und endend am 31. Dezember.  Das erste Geschäftsjahr beginnt mit dem Datum der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister und endet am 31. Dezember 2013.

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Förderung seiner Mitglieder bei der Jägerausbildung zur Erlangung des ersten Jagdscheines und der jagdlichen Weiterbildung von Mitgliedern die bereits  Jäger sind.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird insbesondere in der Durchführung von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung sowie Seminaren und Lehrveranstaltungen zur Weiterbildung von Jägern, u. a. in den Sachgebieten Wildbiologie/Wildtierkunde, Land- und Waldbau/Naturschutz, Waffentechnik und Umgang mit Schusswaffen, praktischer Jagdbetrieb und Hundewesen, Wildkrankheiten und Wildprethygiene,  jagdlich relevante Rechtsvorschriften und deren korrekter Anwendung in der Jagdpraxis sowie der vollumfänglichen jagdlichen Schießausbildung, verwirklicht.

Im Rahmen der Ausbildung von Jungjägern soll das Schwergewicht auf eine qualitativ hochwertige praxisnahe Ausbildung gelegt werden, die es den jungen Jägern ermöglicht, übergangslos und selbständig das tierschutzgerechte Weidwerk im Land Brandenburg auszuüben.

Die Sammlung und Auswertung neuer jagdlich relevanter Entwicklungen und Erkenntnisse soll in die Schulung erfahrener Jäger einfließen. Damit strebt der Verein an, anwendungsbereites Fachwissen der Jägerschaft auf aktuellem Stand von Wissenschaft und Gesellschaft zu fördern.

§3 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4 Mitglieder/Mitgliederversammlung

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich den jagdlichen Werten Brandenburgs verpflichtet fühlt. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand spätestens vier Wochen nach Einreichung des Mitgliedsantrages des Mitgliedsbewerbers.
Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.

Über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen wird ein Protokoll erstellt. Das Protokoll ist von dem 1. oder dem 2. Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres (31. Dezember) erfolgen und muss mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Über Satzungsänderungen entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  • Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.
  • Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt.
  • Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstandes.
  • Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 3 Jahre.
  • Die Mitgliederversammlung beschließt über die Höhe des Mitgliedsbeitrages im Folgejahr

§5 Mitgliedsbeiträge

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils für ein Geschäftsjahr im Voraus zu entrichten.
Bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz zweimaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

Der Vorstand ist berechtigt mit der 2. Mahnung beginnend, eine Mahngebühr zu erheben. Die Höhe der Mahngebühr wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern, dem 1. und dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende, die den Verein jeweils alleine vertreten.

Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.

Die/Der 1. Vorsitzende/r führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Er wird im Falle seiner Abwesenheit durch den 2. Vorsitzenden vertreten. Ein Vorstandsmitglied darf für seine Tätigkeit als Geschäftsführer/in eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.

§7 Auflösung/Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Kreisjagdverband Oberhavel e. V., welcher es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.

§8 Revision

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.

Tag der Errichtung:  22. Mai 2013

Satzung

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